Vorlage - V21/147/BA
|
|
Aussage zur Barrierefreiheit:
Keine Relevanz
Begründung:
1. Planungsanlass
Das Land Schleswig-Holstein hat bis Ende des Jahres 2020 in insgesamt 4 Beteiligungsverfahren den Regionalplan zum Thema Windenergie aufgestellt.
Für das Gebiet nördlich der Dorfschaft Malkendorf, östlich des Curauer Moores, südlich der Dorfschaft Sarkwitz (Gemeinde Scharbeutz) sowie nordwestlich der Dorfschaft Rohlsdorf (Gemeinde Ratekau) ist die Potentialfläche PR3_OHS_ 074 enthalten gewesen.
Für die Feinsteuerung der regionalplanerischen Vorgaben, hat die Gemeinde Stockelsdorf für das Gebiet der Potentialfläche PR3_OHS_074 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 84 und die dazugehörige 22. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Darüber hinaus wurde für das Gebiet eine Veränderungssperre erlassen.
Bereits im 3. Entwurf zum Regionalplan Windenergie ist die Potentialfläche PR3_OHS_074, welche bis dato durch den Geltungsbereich des Bebauungsplan 84 überdeckt war, vom Land Schleswig-Holstein in die Gemeindegebiete von Scharbeutz und Ratekau verschoben worden. Auf dem Gebiet der Gemeinde Stockelsdorf ist an dieser Stelle somit keine Potentialfläche für Windkraft mehr enthalten. Dies hat sich mit dem endgültigen Beschluss des Regionalplanes Ende 2020 und dem Inkrafttreten zum 01.01.2021 bestätigt.
2. Bisheriges Verfahren
Die Aufstellungsbeschlüsse für den Bebauungsplan Nr. 84 und die dazugehörige 22. Änderung des Flächennutzungsplanes –Neuaufstellung- wurden am 24.09.2018 von der Gemeindevertretung gefasst. In gleicher Sitzung wurde eine Veränderungssperre für das Gebiet erlassen.
Die Aufstellungsbeschlüsse sowie die Veränderungssperre wurden am 25.09.2018 ortsüblich bekannt gemacht.
3. Nächster Verfahrensschritt
Da die Potentialfläche auf dem Gebiet der Gemeinde Stockelsdorf weggefallen ist, erlischt das Planungserfordernis nach § 1 Abs. 3 BauGB für die vorgenannten Bauleitpläne.
Seitens der Verwaltung wird daher empfohlen den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 84 und die dazugehörige 22. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzuheben.
Für die zum vorgenannten Gebiet des Bebauungsplan Nr. 84 erlassene Veränderungssperre wird eine Aufhebungssatzung erlassen.
Die Aufhebungsbeschlüsse sowie die Aufhebungssatzung zur Veränderungssperre sind anschließend ortsüblich bekannt zu machen.
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeinde Stockelsdorf hebt den Beschluss vom 24.09.2018 über die Aufstellung der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes –Neuaufstellung- "Fläche für Windkraft in der Gemeinde Stockelsdorf“ für das Gebiet nördlich der Dorfschaft Malkendorf, östlich des Curauer Moores, südlich der Dorfschaft Sarkwitz (Gemeinde Scharbeutz) sowie nordwestlich der Dorfschaft Rohlsdorf (Gemeinde Ratekau) auf.
- Die Gemeinde Stockelsdorf hebt den Beschluss vom 24.09.2018 über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 84 "Fläche für Windkraft in der Gemeinde Stockelsdorf“ für das Gebiet nördlich der Dorfschaft Malkendorf, östlich des Curauer Moores, südlich der Dorfschaft Sarkwitz (Gemeinde Scharbeutz) sowie nordwestlich der Dorfschaft Rohlsdorf (Gemeinde Ratekau) auf.
- Die Satzung zur Aufhebung der Satzung der Gemeinde Stockelsdorf über die Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 84 "Fläche für Windkraft in der Gemeinde Stockelsdorf“ für das Gebiet nördlich der Dorfschaft Malkendorf, östlich des Curauer Moores, südlich der Dorfschaft Sarkwitz (Gemeinde Scharbeutz) sowie nordwestlich der Dorfschaft Rohlsdorf (Gemeinde Ratekau) wird beschlossen.
- Die Aufhebungsbeschlüsse sowie die Satzung zur Aufhebung der Satzung der Gemeinde Stockelsdorf über die Veränderungssperre sind ortsüblich bekannt zu machen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
- Geltungsbereich B-Plan 84 / 22. Änderung FNP / Veränderungssperre
- Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Veränderungssperre
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Geltungsbereich B-Plan Nr. 84 + 22. Änderung FNP (2163 KB) | |||
2 | öffentlich | Satzung Aufhebung Veränderungssperre B-Plan Nr. 84 (53 KB) |