Vorlage - V21/239/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Keine Relevanz
Begründung:
Die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes –Neuaufstellung- „Krumbecker Hof“ für das Gebiet nordwestlich der Straße Krumbecker Hof, nordöstlich des Grundstückes Krumbecker Hof 2 sowie südwestlich des ehemaligen Bahndammes wurde vom Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit und der Gemeindevertretung beschlossen (Aufstellungsbeschluss Gemeindevertretung vom 16.04.2018). Der Aufstellungsbeschluss wurde veröffentlicht. Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Plan dargestellt (s. Anlage).
Dieser Aufstellungsbeschluss soll nunmehr aufgehoben werden.
Planungsziel war:
Die Schaffung von planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Naturkindergartens.
Begründung zur Aufhebung:
Die Realisierung des gewünschten Vorhabens ist bereits erfolgt.
Im Rahmen des Erlasses des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration vom 29.11.2018 zur Genehmigung baulicher Anlagen von Naturkindertagesstätten (Naturunterkunft) wurde das Projekt (vereinfacht) genehmigt. Einfache Naturunterkünfte, die die naturpädagogische Funktion der Naturkindertagesstätte ergänzen, können unter bestimmten Voraussetzungen als „sonstige Vorhaben“ gemäß § 35 Abs. 2 BauGB im Einzelfall zugelassen werden; einer Bauleitplanung bedarf es in diesen Fällen nicht.
Da außerdem keine Einigung im Hinblick auf die Änderung der Zweckbestimmung (von „Fläche für die Landwirtschaft“ zu „Fläche für den Gemeinbedarf“) mit den Grundstückseigentümern erzielt werden konnte, ist an der gewünschten Änderung nicht weiter festzuhalten.
Die Aufhebung des Bebauungsplanes ist öffentlich bekannt zu machen.
Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:
Der Aufstellungsbeschluss vom 16.04.2018:
1. Für das Gebiet nordwestlich der Straße Krumbecker Hof, nordöstlich des Grundstückes Krumbecker Hof 2 sowie südwestlich des ehemaligen Bahndammes wird die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes –Neuaufstellung- zum Zwecke der Änderung des Darstellung „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Fläche für Gemeinbedarf“ beschlossen.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
wird aufgehoben. Der Aufhebungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
1. Geltungsbereich
2. Luftbild
3. Auszug aus dem Flächennutzungsplan
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Anlage1 (59 KB) | |||
2 | öffentlich | Anlage2 (631 KB) | |||
3 | öffentlich | Anlage3 (3826 KB) |