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Vorlage - V21/239/BA  

Betreff: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 16.04.2018 zur Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- "Krumbecker Hof", für das Gebiet nordwestlich der Straße Krumbecker Hof, nordöstlich des Grundstückes Krumbecker Hof 2 sowie südwestlich des ehemaligen Bahndammes
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Piechotta, Meike
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Vorberatung
22.11.2021 
31. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit als Hybridsitzung mit Online-Stream auf www.stockelsdorf.de ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
13.12.2021 
27. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung als Hybridsitzung mit Online-Stream auf www.stockelsdorf.de (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 Keine Relevanz

 

 

Begründung:

 

Die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes Neuaufstellung- „Krumbecker Hof“r das Gebiet nordwestlich der Straße Krumbecker Hof, nordöstlich des Grundstückes Krumbecker Hof 2 sowie südwestlich des ehemaligen Bahndammes wurde vom Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit und der Gemeindevertretung beschlossen (Aufstellungsbeschluss Gemeindevertretung vom 16.04.2018). Der Aufstellungsbeschluss wurde veröffentlicht. Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Plan dargestellt (s. Anlage).

 

Dieser Aufstellungsbeschluss soll nunmehr aufgehoben werden.

 

Planungsziel war:

Die Schaffung von planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Naturkindergartens.

 

Begründung zur Aufhebung:

Die Realisierung des gewünschten Vorhabens ist bereits erfolgt.

Im Rahmen des Erlasses des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration vom 29.11.2018 zur Genehmigung baulicher Anlagen von Naturkindertagesstätten (Naturunterkunft) wurde das Projekt (vereinfacht) genehmigt. Einfache Naturunterkünfte, die die naturpädagogische Funktion der Naturkindertagesstätte ergänzen, können unter bestimmten Voraussetzungen als „sonstige Vorhaben“ gemäß § 35 Abs. 2 BauGB im Einzelfall zugelassen werden; einer Bauleitplanung bedarf es in diesen Fällen nicht.

 

Da außerdem keine Einigung im Hinblick auf die Änderung der Zweckbestimmung (von „Fläche für die Landwirtschaft“ zu „Fläche für den Gemeinbedarf“) mit den Grundstückseigentümern erzielt werden konnte, ist an der gewünschten Änderung nicht weiter festzuhalten.

 

Die Aufhebung des Bebauungsplanes ist öffentlich bekannt zu machen.

 


Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:

 

Der Aufstellungsbeschluss vom 16.04.2018:

 

1. Für das Gebiet nordwestlich der Straße Krumbecker Hof, nordöstlich des Grundstückes Krumbecker Hof 2 sowie südwestlich des ehemaligen Bahndammes wird die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes Neuaufstellung- zum Zwecke der Änderung des Darstellung „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Fläche für Gemeinbedarf“ beschlossen.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

wird aufgehoben. Der Aufhebungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:

1. Geltungsbereich

2. Luftbild

3. Auszug aus dem Flächennutzungsplan

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage1 (59 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage2 (631 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage3 (3826 KB)