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Vorlage - V21/248/KA  

Betreff: Gesamtabschluss gem. § 53 GemHVO-Doppik für das Jahr 2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Kämmereiamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
15.11.2021 
27. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses als Hybridsitzung mit Online-Stream auf www.stockelsdorf.de (offen)   
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
13.12.2021 
27. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung als Hybridsitzung mit Online-Stream auf www.stockelsdorf.de (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

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Begründung:

 

r das Haushaltsjahr 2019 ist die Gemeinde Stockelsdorf erstmalig verpflichtet, einen Gesamtabschluss gem. § 53 Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO-Doppik) i.V.m

§ 93 Gemeindeordnung (GO) zu erstellen. Dieser muss unter der Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde einschließlich ihrer Aufgabenträger vermitteln und dient zur Verbesserung des Gesamtüberblickes.

 

Grundlage des Gesamtabschlusses sind die durch Wirtschaftsberatungsgesellschaften geprüften und durch Aufsichtsrat und Gemeindevertretung bereits beschlossenen Jahresabschlüsse 2019 der Gemeinde Stockelsdorf und der Gemeindewerke GmbH.

Zahlen dürfen durch den Gesamtabschluss in Summe nicht mehr verändert werden.

 

Der Gesamtabschluss besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang. Ihm ist ein Gesamtlagebericht beizufügen.

 

Nach Festlegung des Konsolidierungskreises werden im Gesamtabschluss lediglich die Gemeinde Stockelsdorf sowie die Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH berücksichtigt. Die Gesellschaft kommunaler Dienstleistungen als 100%ige Tochtergesellschaft der Gemeindewerke als auch die Stiftungen sind im Verhältnis zur Gesamtsumme von untergeordneter Bedeutung.

 

Gem. § 93 GO hat die Gemeinde den Gesamtabschluss innerhalb von neun Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen. Diese Frist konnte nicht eingehalten werden.

Die Zeiträume werden sich jedoch zukünftig, nachdem sich die Verfahrensabläufe eingespielt haben, deutlich verkürzen.

 

Die Gesamtbilanz/Gesamtvermögensrechnung gibt Auskunft über die Vermögenslage und die Kapitalherkunft. Die Gesamtergebnisrechnung erfasst mit den Aufwendungen und Erträgen den Ressourcenverbrauch. Das Gesamtjahresergebnis weist die Ergebnisrechnung in Form eines Gewinnes oder Verlustes aus, der die Veränderung des Eigenkapitals in der Periode widerspiegelt. Hierbei wurden die Einzelabschlüsse der Gemeinde Stockelsdorf und der Gemeindewerke Stockelsdorf bereinigt und zusammengefügt, sodass sich ein übersichtliches Bild über die Gesamtlage des ‚Konzerns Gemeinde Stockelsdorf ergibt.

 

Die Bilanzsumme beträgt 100.743.548,85 EUR mit einer Anlagenintensität (Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme) von 87,33 Prozent und einer Eigenkaptialquote von 61,61 %.

 

Das Jahresergebnis des konsolidierten Gesamtabschlusses beläuft sich auf 2.648.237,86 EUR, dies bedeutet, dass sowohl die Gemeinde Stockelsdorf als auch die Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH das Jahr 2019 mit einem Überschuss abschließen konnten.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Gesamtabschluss für das Jahr 2019 wird beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Anlage

 


Anlage/n:

Gesamtjahresabschluss mit

Gesamtergebnisrechnung

Gesamtbilanz

Gesamtanhang

Gesamtlagebericht

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Geamtabschluss 2019 (14008 KB)