Vorlage - V21/265/KA
|
|
Aussage zur Barrierefreiheit:
Nicht relevant
Begründung:
Die Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Stockelsdorf bedarf einer Neufassung.
Gemäß § 2 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG) dürfen kommunale Abgaben nur aufgrund einer Satzung erhoben werden.
Satzungen verlieren nach 20 Jahren ab Inkrafttreten ihre Gültigkeit.
Wesentliche Änderungen wurden in der Neufassung nicht vorgenommen.
Die Präambel wurde dem Zitiergebot angepasst.
Das Ergebnis der Gebührenkalkulation 2020 sowie die Vorschau 2021 und 2022 (V21/180/KA) wurde im Hauptausschuss und in der Gemeindevertretung beschlossen.
Der Gebührensatz i. H. von 1,61 EUR (von bisher 1,32 EUR) je anrechenbarem Meter Straßenfrontlänge wurde eingearbeitet.
Nach Prüfung durch die Fa. Datenschutz Nord GmbH, wurde § 7 der Gebührensatzung den aktuellen datenschutzrechtlichen Anforderungen angepasst.
Beschlussvorschlag:
Die Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Stockelsdorf (Straßenreinigungsgebührensatzung) wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
Neufassung Straßenreinigungsgebührensatzung
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Neufassung STR Gebührensatzung 12-2021 (86 KB) |