Vorlage - V21/266/KA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Nicht relevant
Begründung:
Seit 2010 werden in der Gemeinde Stockelsdorf einheitliche Gebühren für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung erhoben.
Es liegt das Kalkulationsergebnis der Niederschlagswassergebührenvorschau 2022/2023 vor (siehe Vorlage V21/277/KA).
Danach beträgt der Gebührensatz für die Jahre 2022/2023 je m² gebührenpflichtiger Grund- stücksfläche 0,53 €/m² (bisher 0,48 €/m²).
Der geänderte Gebührensatz wurde in der V. Nachtragssatzung eingearbeitet.
Nach Prüfung durch die Fa. Datenschutz Nord GmbH, wurde § 21 der Beitrags- und Gebührensatzung den aktuellen datenschutzrechtlichen Anforderungen angepasst.
Beschlussvorschlag:
Die V. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Stockelsdorf (Beitrags- und Gebührensatzung) wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
V. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Stockelsdorf (Beitrags- und Gebührensatzung)
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | NSW V. Nachtragssatzung 2022 (68 KB) |