Vorlage - V21/269/KA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Keine Relevanz
Begründung:
Die Gebührenkalkulation für die Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr schließt im Jahr 2018 mit einer Unterdeckung von 80.185,90 € und im Jahr 2019 mit einer Unterdeckung von 123.555,60 €. Die Gesamtunterdeckung für den Kalkulationszeitraum 2018/2019 beträgt 203.741,50 €.
In der Kostenrechnung für das Jahre 2017 ist bei der Absummierung für die laufenden Ausgaben der zentralen Niederschlagswasserbeseitigung Stockelsdorf und Eckhorst ein Fehler unterlaufen. Die Kosten für die Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens in Höhe von 32.073,06 € wurden nicht mit eingerechnet. Für 2019 wurden 39.131,47 € festgestellt und eingearbeitet. Für 2016 wurden die Kosten in Höhe von 29.614,41 € zwar eingerechnet, jedoch ergaben sich für 2018 Ausgaben von 52.260,62 €.
Die Vorschau für 2018/2019 ergab bei den geringeren Ausgaben eine nicht kostendeckende Gebühr. Die Ausgaben waren tatsächlich viel höher als die Einnahmen. Somit ist die Unterdeckung für die Jahre 2018/2019 entstanden.
Beschlussvorschlag:
Die Gebührenkalkulation 2018/2019 für die Niederschlagswasserbeseitigung schließt mit einer Unterdeckung von 203.741,50 € ab.
Das Ergebnis wird zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
./.
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen |
Deckungsvorschlag: |
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | NW-Kalkulationen 18 und 19 Endfassung (153 KB) |