Vorlage - V21/274/HA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
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Begründung:
Der Jahresabschluss der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH für das Geschäftsjahr 2020 wurde nach den gesetzlichen Vorgaben aufgestellt.
Als Ergebnis wird für das Geschäftsjahr 2020 ein Jahresüberschuss von 430.197,47 € (Vj. 620.737,44 €) ausgewiesen.
Die BDO AG, Lübeck führte von Mai bis September 2021 die Jahresabschlussprüfung durch. Der Prüfungsbericht 2020 und der Geschäftsbericht 2020 sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Im Ergebnis der Prüfung hat die BDO AG einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Geschäftsführung schlägt gemäß § 16 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages dem Aufsichtsrat vor, den Jahresüberschuss von 430.197,47 € gem. Wirtschaftsplan 2020 wie folgt zu verwenden:
a) 200.000,00 € an die Gesellschafterin auszuschütten und
b) 230.197,47 € zur Einstellung in die Rücklage zu verwenden.
Die Ausschüttung an die Gesellschafterin erfolgt zum 28. Dezember 2021 und entspricht einer Verzinsung von 16 % auf das Stammkapital.
zu a) Ausschüttung an die Gesellschafterin
Für Ausschüttungen einer Kapitalgesellschaft an den Hoheitsbereich einer juristischen Person des öffentlichen Rechts gilt ab 2008 eine 15 %-ige Kapitalertragsteuer und hierauf ein Solidaritätszuschlag von 5,5 %. Voraussetzung für die Begrenzung der Kapitalertragsteuer auf 15 % ist allerdings, dass die Trägerkörperschaft (Gemeinde Stockelsdorf) der auszuschüttenden Gesellschaft (Gemeinde-werke) vor der Ausschüttung eine Bescheinigung des Finanzamtes vorlegt, aus der hervorgeht, dass sie eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Die vorliegende Bescheinigung hat eine Gültigkeit bis 31.12.2021.
Von dem anteiligen Jahresüberschuss, der an die Ge-
sellschafterin ausgeschüttet werden soll in Höhe von 200.000,00 €
werden bei Auszahlung gekürzt:
Kapitalertragsteuern 15 % - 30.000,00 €
Solidaritätszuschlag 5,5 % (von 30.000,00 €) - 1.650,00 €
Gewinnausschüttung nach Steuern 168.350,00 €
zu b) verbleibender Jahresüberschuss
Der verbleibende Jahresüberschuss in Höhe von 230.197,47 € soll zur Einstellung in die Rücklage verwendet werden. Die Energie- und Wasserversorgung ist sehr anlagenintensiv (hoher Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme). Dies gilt auch für die Gemeindewerke Stockelsdorf, der Anteil des Anlagevermögens beträgt hier 88,7 %. Je mehr dieses Anlagevermögen durch Eigenkapital finanziert wird, umso solider ist grundsätzlich die Finanzierung.
Aus der beiliegenden Übersicht (Anlage 1) wird die Entwicklung der Eigenkapitalquote (Anteil Eigenkapital an der Bilanzsumme) von 1973 bis 2020 aufgezeigt. Diese zeigt die solide Finanzierung der Gemeindewerke aufgrund der in der Regel moderaten Ausschüttungspolitik der Vergangenheit. In 2020 beträgt die Eigenkapitalquote danach 59,5 % und ist somit immer noch als sehr solide zu betrachten.
Diese auch im Branchenvergleich sehr hohe Eigenkapitalquote hat auch wesentlich mit dazu beigetragen, bei der Finanzierung des Breitbandgeschäfts in Bonitätsklassen gerated zu werden, die sehr günstige Finanzierungskonditionen ermöglicht haben.
Andererseits stehen die Gemeindewerke als kleines Unternehmen nicht nur vor den gleichen Herausforderungen wie die größeren Mitbewerber, wie sinkenden Margen im Kerngeschäft, abschmelzenden Netzentgelten, volatilen Beschaffungs-preisen oder steigenden Tiefbaukosten. Hinzu kommen Anwendung und Ausbau neuer Technologien, weitere gesetzliche und regulatorische Anforderungen sowie nicht zuletzt die Umsetzung der Digitalisierung, um mit dem Wettbewerb Schritt halten zu können.
Berücksichtigt man die erforderlichen und größtenteils bereits gesicherten Mittel für den Breitbandausbau in Stockelsdorf für die nächsten Jahre, so führt allein die Aufnahme des benötigten Fremdkapitals zu einer Reduktion der Eigenkapitalquote um fast die Hälfte und wird damit im branchenüblichen Bereich von 30-40% liegen, da sich die Rechengröße Gesamtkapital um ca. 70% erhöhen wird.
Damit die Gemeindewerke auch zukünftig für Investitionen über eine ausreichende Eigenkapitalquote und Absicherung der Bonität verfügen, sollte nicht nur weiterhin eine moderate Ausschüttungspolitik angestrebt werden, sondern die Thesaurierung maximiert werden.
Damit wird nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit der Gemeindewerke für die Zukunft gestärkt, sondern auch die Möglichkeit erhalten - insbesondere vor den anstehenden Herausforderungen des klimaneutralen Umbaus der Energiewirtschaft - in Zukunftstechnologien zu investieren. Dies stärkt wiederum die Wettbewerbsfähigkeit der Gemeindewerke und der Wirtschaft vor Ort und erhält die Attraktivität der Gemeinde Stockelsdorf für die Zukunft.
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung beschließt den Jahresabschluss der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH für das Geschäftsjahr 2020 mit folgenden Werten festzustellen:
Bilanzsumme 14.330.855,18 €
Summe der Erträge 8.347.411,16 €
Summe der Aufwendungen 7.917.213,69 €
Jahresüberschuss 430.197,47 €
2. Die Gemeindevertretung beschließt, vom Jahresabschluss 2020
a) 200.000 € an die Gesellschafterin auszuschütten und
b) 230.197,47 € zur Einstellung in die Rücklage zu verwenden.
Die Ausschüttung an die Gesellschafterin erfolgt am 28. Dezember 2021.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
Anl. 1 - Entwicklung der Eigenkapitalquote
Anl. 2 - Bericht des Aufsichtsratsvorsitzenden für das Geschäftsjahr 2020
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Anl. 1 - Entwicklung Eigenkapitalquote (931 KB) | |||
2 | öffentlich | Anl. 2 - Bericht des Aufsichtsrates über den Jahresabschluss 2020 (181 KB) |