Vorlage - V21/278/KA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
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Begründung:
Die anliegende Gebührenkalkulation enthält alle voraussichtlichen Kosten, einschließlich der ermittelten Unterdeckung aus den Jahren 2018/2019 in Höhe von 247.013,20 €.
Die Erhöhung der Gebühren ist folge der stetig steigenden Kosten für die Entschlammung der Klärteiche. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind die Preise für die Verwertung des Klärschlammes gestiegen.
Weiterhin sind die Abwasserabnahmekosten angehoben worden.
Beschlussvorschlag:
Die Gebührenobergrenze der Grundgebühr beträgt für den Kalkulationszeitraum 2022/2023 88,00 €/Jahr bei einem Wasserzähler mit einer Durchflussmenge von Qn 2,5 m³/h (Q3=4,0).
Die Gebührenobergrenze der Zusatzgebühr beträgt für den o.g. Zeitraum 2,36 €/m³.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
Vorbemerkungen SW-Vorschau 2022/2023
Schmutzwasserkalkulation Vorschau 2022/2023
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Vorbemerkungen 22 23 SW Vorschau (280 KB) | |||
2 | öffentlich | Gebührenvorschau 2022_2023 Endfassung (562 KB) |