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Vorlage - V21/278/KA  

Betreff: Gebührenvorschau für die Jahre 2022/2023 für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Kämmereiamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
15.11.2021 
27. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses als Hybridsitzung mit Online-Stream auf www.stockelsdorf.de (offen)   
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
13.12.2021 
27. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung als Hybridsitzung mit Online-Stream auf www.stockelsdorf.de (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

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Begründung:

 

Die anliegende Gebührenkalkulation enthält alle voraussichtlichen Kosten, einschließlich der ermittelten Unterdeckung aus den Jahren 2018/2019 in Höhe von 247.013,20 €.

 

Die Erhöhung der Gebühren ist folge der stetig steigenden Kosten für die Entschlammung der Klärteiche. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind die Preise für die Verwertung des Klärschlammes gestiegen.

Weiterhin sind die Abwasserabnahmekosten angehoben worden.


Beschlussvorschlag:

 

Die Gebührenobergrenze der Grundgebühr beträgt für den Kalkulationszeitraum 2022/2023  88,00 /Jahr bei einem Wasserzähler mit einer Durchflussmenge von Qn 2,5 m³/h (Q3=4,0).

Die Gebührenobergrenze der Zusatzgebühr beträgt für den o.g. Zeitraum 2,36/m³.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:

Vorbemerkungen SW-Vorschau 2022/2023

Schmutzwasserkalkulation Vorschau 2022/2023

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Vorbemerkungen 22 23 SW Vorschau (280 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Gebührenvorschau 2022_2023 Endfassung (562 KB)