Vorlage - V21/279/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Die Belange der Menschen mit Behinderungen werden im Rahmen der Detailplanung berücksichtigt.
Begründung:
Der B-Plan Nr. 11, 2. Änderung wurde in den 80iger Jahren von einem Erschließungsträger erschlossen. Zum damaligem Zeitpunkt standen noch nicht alle Flächen im Eigentum des Erschließungsträgers bzw. der Gemeinde, sodass nicht alle öffentlichen Verkehrsflächen erschlossen werden konnten. Durch Erwerb der benötigten Flächen können nun die noch ausstehenden Flächen erschlossen werden.
Die Erschließungsplanung wurde auf der Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 11, 2. Änderung vom Ingenieurbüro Siebert & Partner aus Itzehoe entwickelt. Das Ergebnis wird in der Sitzung vorgetragen.
Nach bisher vorliegender Kostenberechnung liegen die Erschließungskosten ( incl. Ingenieurkosten ) bei ca. 560.000,-- €. Entsprechende Haushaltsmittel stehen bei der Haushaltsstelle 541010/0902020/2136 zur Verfügung.
Nach Prüfung der Baumaßnahme durch die Kämmerei wurde festgestellt, dass Erschließungsbeiträge erhoben werden müssen.
Beschlussvorschlag:
Der vorgestellten Erschließungsplanung wird zugestimmt. Auf dieser Basis ist die Ausschreibung durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
ca. 560.000,-- | Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: 541010/0902020/2136 70.000,-- € im Haushalt 2021 und VE über 530.000,-- € |
Anlage/n:
Lageplan Straßenbau
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | 21-129-Anlage 02-Lageplan-Straßenbau-Index B (1328 KB) |