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Vorlage - V21/301/BA  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 87 für das Gebiet in der Ortslage Krumbeck, südlich und nordwestlich der Fichtenstraße (K 37), südöstlich des Reinsbeker Weges und nordöstlich landwirtschaftlich genutzter Flächen
- Satzungsbeschluss -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Piechotta, Meike
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
13.12.2021 
27. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung als Hybridsitzung mit Online-Stream auf www.stockelsdorf.de (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen wurde im Rahmen des Aufstellungsverfahrens beteiligt.

 

 

Begründung:

 

1. Planungsanlass

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 87 sollen für das Gebiet in der Ortslage Krumbeck, südwestlich und nordwestlich der Fichtenstraße, süstlich des Reinsbeker Weges und nordöstlich landwirtschaftlich genutzter Fläche zum einen der Bestand im westlichen Bereich der Ortslage städtebaulich geordnet und zum anderen Erweiterungsmöglichkeiten in städtebaulich vertretbarem Umfang gewährt werden. Auf den Flächen im Nordwesten des Plangeltungsbereiches sind Wohngebäude in der zweiten und dritten Reihe vorhanden.

Diese Fläche befindet sich im Geltungsbereich einer Ergänzungssatzung, in welcher derzeit das Gebot des Einfügens gemäß § 34 Abs. 1 BauGB gilt.

Eine ungeordnete Verdichtung insbesondere hinsichtlich der Anzahl an Wohneinheiten kann erhebliche bodenrechtliche Spannungen herbeiführen und u.a. zu einer deutlichen Schmälerung des Wohnwertes der Grundstücke führen. Die Grenzen der Tragfähigkeit infrastruktureller Einrichtungen (z.B. Verkehrsinfrastruktur, Abwasserentsorgung, etc.) können durch eine ungeordnete städtebauliche Entwicklung überstiegen werden.

Um die weiteren Entwicklungen in diesem Bereich zu steuern, soll das Quartier durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 87 städteplanerisch geordnet werden.

Durch die Einbeziehung eines derzeit dem Außenbereich zugehörigen Grundstückes, auf dem Baufenster für 2 Wohngebäude vorgesehen werden, soll das Quartier arrondiert werden.

 

Darüber hinaus sollen mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 87 im Zuge der aktiven Bodenvorratspolitik im Süden neue Bebauungsmöglichkeiten zur Errichtung von 6 Wohngebäuden geschaffen werden.

 

Ziel der Planung ist innerhalb des bereits bestehenden Siedlungsgefüges eine städtebauliche Ordnung im Bereich bestehender Wohngrundstücke sowie einer landwirtschaftlichen Hofstelle langfristig planungsrechtlich zu sichern und gleichzeitig eine wohnbauliche Entwicklung auf derzeit zum Teil landwirtschaftlich genutzten Flächen zu ermöglichen.

 

2. Bisheriges Verfahren

 

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 87 wurde am 09.09.2019 in der Gemeindevertretung gefasst.

 

Der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange wurde am 19.01.2021 im Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit gefasst.

 

Mit dem Vorentwurf des Bebauungsplans erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 30.03. 07.04.2021. Mit Schreiben vom 16.03.2021 wurden die Behörden zur Stellungnahme nach § 4 Abs. 1 BauGB aufgefordert. Zeitgleich erfolgte die Planungsanzeige an die Landesplanungsbehörde gemäß § 11 Abs. 1 Landesplanungsgesetz.

 

Der vom Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit in der Sitzung am 27.09.2021 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf lag vom 08.10. bis 08.11.2021 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus.

 

Auf der Grundlage des § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wurde der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst und der Auslegung zugefügt.

 

Zusätzlich wurden die Unterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet auf der Homepage der Gemeinde eingestellt und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich gemacht.

 

Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB konnten diese vom 30.09. bis 08.11.2021 ihre Stellungnahmen abgeben.

 

3. Ergebnis des Beteiligungsverfahrens

 

Insgesamt gaben 17 Behörden und Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme ab.

Es ging keine Stellungnahme der Öffentlichkeit ein.

 

Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise fanden im Rahmen der Erarbeitung des Planes Beachtung.

 

Eine abschließende Entscheidung über die bisher eigegangenen Eingaben erfolgt im Rahmen des Satzungsbeschlusses in der Gemeindevertretung am 13.12.2021.

 

 4. Änderungen und Ergänzungen im Plan zur Beschlussfassung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit am 22.11.2021

 

Änderungen auf Grundlage von Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange:

  

  • Die maximale Einleitungsmenge wird von 1,2 l/s*ha auf 1,0 l/s*ha redaktionell geändert.

 

5. Änderungen und Ergänzungen im Plan zur Beschlussfassung der Gemeindevertretung am 13.12.2021

 

Klarstellende Ergänzung auf Grundlage einer verspäteten Stellungnahme des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung.

 

 

  • Zur Klarstellung wurden die Inhalte in der Begründung unter Pkt 6 wie folgt ergänzt:

 

Eine mögliche Entwicklungsfläche (Fichtenstraße 16c) befindet sich in zentraler Lage gegenüber des Reinsbeker Weges östlich der Kreisstraße 37.

Der Flächennutzungsplan stellt die Fläche als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage dar. Auch der Landschaftsplan übernimmt diese Fläche als Grünfläche (Park).

Zusammen mit den gegenüberliegenden Grünflächen sollen kleinere Freiräume in zentraler Lage der Dorfschaft Krumbeck gesichert werden.

Aus städtebaulicher Sicht ist die Entwicklung der Fläche unter der genannten Zielsetzung der Gemeinde derzeit und langfristig nicht zielführend.

 

Weitere freie Flächen im Innenbereich befinden sich im südlichen Teilbereich der Ortslage von Krumbeck östlich der Kreisstraße 37 (Fichtenstraße 8a). Bei beiden möglichen Entwicklungsflächen handelt es sich um sog. Baulücken, welche aufgrund der nicht ausreichend vorhandenen Grundstücksgröße keine Alternative für 6 Einfamilienhausgrundstücke darstellen.

Aus städtebaulicher Sicht sind die Baulücken grundsätzlich gut für künftige wohnbauliche Entwicklung geeignet.

 

Aufgrund der fehlenden Grundstücksverfügbarkeit ist derzeit und in absehbarer Zeit auf keiner Fläche im Innenbereich Entwicklungspotenzial umsetzbar.

 

 


Beschlussvorschlag:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 87 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis abgewogen:

                                 s. Anlage 1 - Abwägungstabelle

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 87 für das Gebiet in der Ortslage Krumbeck, südlich und nordwestlich der Fichtenstraße (K 37), süstlich des Reinsbeker Weges und nordöstlich landwirtschaftlich genutzter Flächen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 87 durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stockelsdorf.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.


Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

 


Anlagen

Anlage 1 Abwägungstabelle

Anlage 2 Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B)

Anlage 3 Begründung

Anlage 4 25. Änderung des Flächennutzungsplanes als Berichtigung

Anlage 5 Immissionsschutz-Stellungnahme (Landwirtschaftskammer S-H., 13.03.2020)

Anlage 6 Geotechnische Beurteilung (Ingenieurbüro Reinberg, 26.06.2020)

Anlage 7 Bestandsplan zum Bebauungsplan Nr. 87 (Ingenieurbüro GSP, 30.11.2020)

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Abwägungstabelle B-Plan 87 (4022 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 - B-Plan 87_Satzungsbeschluss_10-11-2021 (1046 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 - ergänzte Begründung_Satzungsbeschluss (1973 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4 - 25.Änd-FNP_Berichtigung (953 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Anlage 5 - Immissionsschutz-Stellungnahme (1295 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich Anlage 6 - geotBeurteilung IB Reinberg (408 KB)    
Anlage 7 7 öffentlich Anlage 7 - Bestandsplan zum Bebauungsplan Nr. 87 (814 KB)