Kinder- und Jugendbeteiligung
Kinder und Jugendliche müssen an allen Angelegenheiten, die eine Stadt oder Gemeinde beschließt und die für die Kinder und Jugendlichen wichtig sind, beteiligt werden. Das schreibt die Gemeindeordnung in Schleswig Holstein vor.
Damit setzt Schleswig-Holstein einen wichtigen Teil der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen um.
Auch die Hansestadt Lübeck muss, Kinder und Jugendliche an Planungen und Vorhaben beteiligen.
Fachstelle Kinder- und Jugendbeteiligung der Hansestadt Lübeck
Um diese Aufgabe gut zu erfüllen, hat die Hansestadt Lübeck 2018 die Fachstelle Kinder- und Jugendbeteiligung eingerichtet. Die Fachstelle unterstützt die Verwaltung bei der Planung von Beteiligungsverfahren und berät Einrichtungen und Institutionen, die die Beteiligung in ihren Einrichtungen voranbringen wollen.
Die Kolleg:innen der Fachstellen sind Ansprechpartner: innen:
Für Kinder und Jugendliche
- Wenn Ihr Ideen für euren Stadtteil oder ganz Lübeck habt und nicht wisst, wer dafür zuständig ist
Für Verwaltung, Politik und Institutionen
- Wenn Sie Beratung, Unterstützung oder Fachinformationen bzgl. einer zielführenden, altersgerechten und inklusiven Kinder- und Jugendbeteiligung wünschen
- Wenn Sie Kontakt zu Lübecker Vereinen, Einrichtungen, und Institutionen suchen, die eine Beteiligung durchführen können
Weitere Aufgaben der Fachstelle:
- vertritt die Interessen von Kindern und Jugendlichen in der Stadtverwaltung
- Sensibilisiert die Mitarbeitenden der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der § 47 f GO und des entsprechenden Handlungsleitfadens der Hansestadt Lübeck
- bringt als Querschnittsaufgabe die Berücksichtigung von Kinder und Jugendinteressen bei Verwaltungsvorhaben voran.
- entwickelt Handreichungen und Fortbildungen zum Thema Kinder und Jugendbeteiligung
- vernetzt Verwaltung, Vereine, Kinder und Jugendeinrichtungen zum Thema Kinder- und Jugendbeteiligung
- entwickelt die bestehenden Qualitätsstandards weiter ( Broschüre des BMFSFJ; Broschüre des Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein )
Zuständige Stelle
Beauftragte für Kinder- und Jugendbeteiligung
4.513 – Jugendarbeit
Kronsforder Allee 2-6
23560 Lübeck