Aktuell werden Schöff:innen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gesucht. Dieses wichtige Ehrenamt bedeutet, dass Bürger:innen am Amts- bzw. Landgericht als Vertretung des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen - dabei sind sie bei allen wichtigen Entscheidungen gleichberechtigt neben den Berufsrichter:innen beteiligt. Gewählt werden kann, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und zwischen 25 und 69 Jahren alt ist. Weitere Voraussetzungen für die Bewerbung sind unter anderem die Beherrschung der deutschen Sprache, die gesundheitliche Eignung und die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter. Eine hauptamtliche Tätigkeit für die Justiz (zum Beispiel Rechtsanwälte, Bewährungshelferinnen, Vollzugsangestellte) stellt einen Ausschlussgrund dar.
Aufenthaltserlaubnis zur Erteilung zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit beantragen [Nr.99010019001010 ]