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Gesundheitsberufe, Gesundheitsfachberufe: Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
[Nr.99018002000000 ]

Leistungsbeschreibung

Wer eine Berufsbezeichnung in einem der nachfolgenden Gesundheitsfachberufe führen will, benötigt eine Erlaubnis:

  • Altenpflegerin / Altenpfleger,
  • Altenpflegehelferin / Altenpflegehelfer,
  • Krankenpflegehelferin / Krankenpflegehelfer,
  • Diätassistentin / Diätassistent,
  • Ergotherapeutin / Ergotherapeut,
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin / Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger,
  • Gesundheits- und Krankenpflegerin / Gesundheits- und Krankenpfleger,
  • Pflegefachfrau / Pflegefachmann
  • Logopädin / Logopäde,
  • Masseurin und medizinische Bademeisterin / Masseur und medizinischer Bademeister,
  • Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin / Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent (ausl. Anerkennung),
  • Medizinisch-technische Radiologieassistentin / Medizinisch-technischer Radiologieassistent,
  • Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik / Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik (ausländische Anerkennung),
  • Orthoptistin / Orthoptist,
  • Pharmazeutisch-technische Assistentin / Pharmazeutisch-technischer Assistent,
  • Physiotherapeutin / Physiotherapeut,
  • Podologin / Podologe und
  • Notfallsanitäterin / Notfallsanitäter (früher: Rettungsassistentin / Rettungsassistent).
  • Rettungssanitäterin / Rettungssanitäte

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung (SHIBB Landesamt).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Da unterschiedliche Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle (SHIBB Landesamt) in Verbindung zu setzen.

Welche Gebühren fallen an?

  • Für die Ablegung der in den jeweiligen Berufsgesetzen vorgeschriebenen Prüfung wird eine Gebühr in Höhe von 40,00 Euro,
  • bei Anerkennung von Auslandsabschlüssen wird eine Gebühr in Höhe von 40,00 bis 225,00 Euro

gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Formloser Antrag.