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Bestätigung des Aufstellortes für Spielgeräte beantragen
[Nr.99050027008000 ]

  • Nach § 33c Gewerbeordnung muss für jeden Aufstellort von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nachgewiesen werden, dass er für diesen Zweck geeignet ist. Eine solche Geeignetheitsbestätigung durch die örtlich zuständige Behörde ist Voraussetzung zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Was sollte ich noch wissen?

  • Bei einem Wechsel eines Gaststättenbetreibers ist ein neuer Antrag für den Aufstellort zu stellen.

Dokumente

OZG Datenschutzerklärung Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Geeignetheit des Aufstellungsortes § 33 c 3 GewO.pdf (PDF, 550 kB)