Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung beantragen
[Nr.99007013000000 ]
Leistungsbeschreibung
Arbeitnehmerüberlassung wird auch als Zeit- oder Leiharbeit bezeichnet. Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis. Um diese zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit stellen.
Die Erlaubnis wird von der Agentur für Arbeit auf ein Jahr befristet erteilt. Sie kann unbefristet erteilt werden, wenn Sie 3 aufeinanderfolgende Jahre erlaubt tätig waren.
Bei einer Arbeitnehmerüberlassung müssen Sie unter anderem darauf achten, dass
- der Gleichstellungsgrundsatz und relevante Tarifverträge korrekt angewendet werden,
- die Überlassungshöchstdauer nicht überschritten wird,
- Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer richtig, entsprechend der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit entlohnt werden,
- Die geltenden Mindestlöhne und der Aufwendungsersatz gezahlt werden und
- die Regelungen des Teilzeit und Befristungsgesetzes eingehalten werden,
- Entgelt und Entgeltersatzleistungen sowie Urlaub beziehungsweise Urlaubsabgeltung richtig gewährt werden
- Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer auch in Zeiten ohne Verleih an Dritte zu vergüten sind,
- Lohnsteuer und Beiträge zu allen Zweigen der Sozialversicherung korrekt abgeführt werden.
Durch Betriebsprüfungen überwacht die Agentur für Arbeit regelmäßig, ob Sie die gesetzlichen Vorgaben einhalten und die Arbeitnehmerüberlassung ordnungsgemäß ausgeübt wird.
An wen muss ich mich wenden?
Je nach Geschäftssitz Ihrer Firma ist die Agentur für Arbeit in Düsseldorf, Kiel oder Nürnberg für Sie zuständig. Welche Dienststelle für Ihr Bundesland oder Ihren Staat zuständig ist, entnehmen Sie dem Antrag auf Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (AÜG 2a). Dort finden Sie auch Telefonnummern und E-Mail-Adressen zu den Dienststellen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja, bei Online-Antragstellung erfolgt Identifizierung mittels elektronischen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja