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Ein- und Ausfuhr geschützter Pflanzen- und Tierarten, Genehmigung beantragen
[Nr.99093001000000 ]

Leistungsbeschreibung

Unter die Genehmigungspflicht fallen lebende und tote Tiere und Pflanzen sowie Teile oder Erzeugnisse mit Bestandteilen daraus.

Außerdem können Sie folgende CITES-Sondergenehmigungen beantragen:

  • Bescheinigung für Musikinstrumente,
  • Bescheinigung für Wanderausstellungen,
  • Musterkollektionsbescheinigung und
  • Reisebescheinigung für Haustiere geschützter Arten

 Die erteilte Genehmigung müssen Sie bei der Ein- oder Ausfuhrzollstelle zur artenschutzrechtlichen Zollabfertigung vorlegen.

Sie brauchen die Genehmigung auch, wenn Sie das Exemplar wiederaus- oder wiedereinführen möchten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antragsformular und gegebenenfalls Folgeformular für mehr als eine Art
  • Nachweisdokumente zur Beantragung der Einfuhrgenehmigung für lebende Exemplare
  • Nachweisdokumente zur Beantragung der Einfuhrgenehmigung  für  Erzeugnisse oder Teile von Pflanzen oder Tieren sowie für tote Exemplare
  • Nachweisdokumente zur Beantragung der Ausfuhrgenehmigung oder Wiederausfuhrbescheinigung für   lebende Exemplare
  • Nachweisdokumente zur Beantragung der Ausfuhrgenehmigung oder Wiederausfuhrbescheinigung für   Erzeugnisse oder Teile von Pflanzen oder Tieren sowie für tote Exemplare

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Nutzung der Genehmigungen zur Einfuhr, Ausfuhr oder Wiederausfuhr: spätestens am letzten Tag der Gültigkeit der Dokumente
  • Einlegung eines Widerspruchs gegen einen Ablehnungsbescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare