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Berufskraftfahrerin / Berufskraftfahrer: Nachweis der Grundqualifikation
[Nr.99105008022000 ]

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Berufskraftfahrer/in Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführen, benötigen Sie zusätzlich zum gültigen Führerschein einen Nachweis der Grundqualifikation.

Die Bestätigung der Grundqualifikation erhalten Sie durch eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (IHK) nach Bestehen der entsprechenden Prüfung.

An wen muss ich mich wenden?

An die für Ihren Wohnort zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Fahrerlaubnis,
  • Personalausweis.

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Nr. 343 Anlage zu § 1 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Welche Fristen muss ich beachten?

Alle 5 Jahre sind Weiterbildungsmaßnahmen nachzuweisen.

Rechtsgrundlage

  • § 4 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - BKrFQG),
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Anlage (zu § 1).

Was sollte ich noch wissen?

Die Bestätigung der Grundqualifikation müssen Sie der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen, die dann die Schlüsselzahl 95 als Nachweis der Grundqualifikation/Weiterbildung in Ihre Fahrerlaubnis einträgt.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten der Industrie- und Handeslkammer Schleswig-Holstein (IHK).