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Kommunale Räte zur Kriminalitätsverhütung
[Nr.99089047000000 ]

Kommunale Präventionsräte sind in der Regel durch die Kommunalverwaltung initiierte und geleitete Gremien, die aus Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung, aus Justiz und Polizei, von Vereinen und Verbänden, der Kirche, der Schule, freier Träger der Sozialarbeit sowie interessierten und engagierten Gemeindemitgliedern bestehen.

Kommunale Präventionsräte verbessern die objektive Sicherheitslage und das subjektive Sicherheitsempfinden in der Kommune. In Schleswig-Holstein haben sich mittlerweile rund 90 kommunale Präventionsräte gebildet, in denen Verwaltung, Polizei, staatliche und nichtstaatliche Akteure und die Zivilgesellschaft gemeinsam Lösungen erarbeiten.

Was sollte ich noch wissen?

Der Landespräventionsrat Schleswig-Holstein unterstützt und begleitet die kommunalen Präventionsräte in ihrer Arbeit.

Landespräventionsrat Schleswig-Holstein