Pflanzengesundheitszeugnisse für den Export von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen in Länder außerhalb der EU beantragen
[Nr.99078001000000 ]
Beim internationalen Handel mit Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen oder anderen Gegenständen können Pflanzenkrankheiten und -schädlinge verschleppt werden. Bei solchen Schadorganismen besteht die Gefahr, dass sie sich in einer neuen Umgebung unkontrolliert ausbreiten und große wirtschaftliche Schäden verursachen. Aus diesen Gründen unterliegt der internationale Handel in diesem Bereich einer strengen pflanzenschutzrechtlichen Überwachung.
Wenn Sie also Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) exportieren möchten, benötigen Sie vor der Ausfuhr
- ein Pflanzengesundheitszeugnis (PGZ)
- sowie gegebenenfalls ein oder mehrere Vorausfuhrzeugnisse (VAZ)
- oder im Falle der Einfuhr aus einem Drittland mit anschließender Ausfuhr in ein Drittland ein PGZ für die Wiederausfuhr.
Mit dem PGZ / VAZ wird nach vorheriger Inspektion die Einhaltung der pflanzengesundheitlichen Einfuhranforderungen des jeweiligen Empfangslandes bestätigt.
Sie müssen ein oder mehrere VAZ am jeweiligen Ursprungsort beantragen, wenn sich
- Ihre Sendung aus Teilsendungen mit Herkunft aus Bereichen verschiedener Pflanzengesundheitsdienste der Bundesländer / EU- Mitgliedstaaten zusammensetzt oder
- der Ursprung Ihrer Sendung nicht im gleichen Zuständigkeitsbereich eines Pflanzengesundheitsdienstes liegt, wie der Ort, an dem eine notwendige Behandlung der Sendung durchgeführt werden muss.
Die VAZ dienen als Grundlage für das PGZ, das Sie beim zuständigen amtlichen Pflanzengesundheitsdienst im Bundesland beantragten können.
Mit beiden genannten Dokumenten wird Ihnen bei erfolgreicher Inspektion bestätigt, dass die pflanzengesundheitlichen Anforderungen des jeweiligen Einfuhrlandes eingehalten werden.
An wen muss ich mich wenden?
An die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein.
Welche Gebühren fallen an?
Pflanzengesundheitszeugnis 30.- Euro; Fahrtkostenpauschale und Personalkosten bei der phytosanitären Inspektion einer Sendung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragstellung möglichst 2-3 Tage vor dem Versand der Sendung.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Online-Dienst vorhanden: Ja
Eine Antragstellung ist online über „PGZ-Online“ möglich. Vordrucke sind aber auch bei der der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein (LK SH) erhältlich.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein.