Förderung von Fischerei, Aquakultur und Meeresschutz in Schleswig-Holstein (EU-Förderperiode 2014 - 2020)
Im Rahmen des Landesprogramms "Fischerei und Aquakultur" werden während der EU-Förderperiode 2014 – 2020 sowohl Mittel der Europäischen Union (Europäischer Meeres- und Fischereifonds – EMFF) als auch nationale Mittel bereitgestellt, die für folgende Maßnahmen gewährt werden können:
- Kutter- und Küstenfischerei sowie Binnenfischerei,
- Innovationen und Wissenstransfer im Fischereisektor, Besatzmaßnahmen, Schutz und Wiederherstellung der Meeresbiodiversität,
- Hafeninfrastruktur, nachhaltige Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete, Integrierte Meerespolitik,
- Verarbeitung und Vermarktung fischwirtschaftlicher Erzeugnisse und
- Aquakultur.
An wen muss ich mich wenden?
- Bei Fragen zu konkreten Fördermaßnahmen an das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR).
- Im Falle von grundsätzlichen Informationen an das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV).
Rechtsgrundlage
- Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (GSR-Verordnung),
- Verordnung (EU) Nr. 508/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF-Verordnung).
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zum Landesprogramm „Fischerei und Aquakultur“ finden Sie auf den Seiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.