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Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 , 4. Änderung für das Gewerbegebiet »Albert-Einstein-Straße« nördlich der Kleingartenanlage und östlich der rückwärtigen Bebauung der Georg-Ohm-Straße

Amtliche Bekanntmachung

 

Bauleitplanung der Gemeinde Stockelsdorf
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nummer 13, 4. Änderung für das Gewerbegebiet „Albert-Einstein-Straße“, Gebiet nördlich der Kleingartenanlage, östlich der rückwärtigen Bebauung der Georg-Ohm-Straße, nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch ( BauGB)

Der vom Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit in der Sitzung am 20.09.2016 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nummer 13, 4. Änderung für das Gewerbegebiet „Albert-Einstein-Straße“, Gebiet nördlich der Kleingartenanlage, östlich der rückwärtigen Bebauung der Georg-Ohm-Straße und die Begründung liegt in der Zeit vom 24.10.2016 bis 24.11.2016 in der Gemeindeverwaltung Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7, 2. Stock, Zimmer 204, während folgender Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung (Tel.: 0451/4901300) öffentlich aus:

Montag, Dienstag und Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Montag 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift bei der vorgenannten Behörde abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit ebenfalls am 20.09.2016 beschlossen hat, den vorgenannten Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren, ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch, auf der Grundlage des § 13 a Baugesetzbuches aufzustellen.
Gemäß § 13 a Absatz 1 Nummer 2 Baugesetzbuch ist eine Vorprüfung mit dem Ergebnis durchgeführt worden, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen zu der Planung zu erwarten sind.

Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung.
Ergänzend ist der Text dieser amtlichen Bekanntmachung auch im Internet unter www.stockelsdorf.de - Bekanntmachungen- Amtliche Bekanntmachung ab 13.10.2016 einzusehen.

 


Übersichtsplan:

Stockelsdorf, 05.10.2016                                                                                                                        Gemeinde Stockelsdorf
                                                                                                                                                            Die Bürgermeisterin
                                                                                                 L.S.                                                     Gez. Brigitte Rahlf-Behrmann

 

Weitere Veröffentlichungsinhalte:

Planzeichnung

Begründung