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Es muss ein aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe von 45 mm x 35 mm - ohne Rand - sein, welches den Anforderungen der Bundesdruckerei entspricht.

Mustertafel für biometrische Fotos

Bitte beachten Sie, dass Sie zur Beantragung neuer Ausweispapiere Ihre aktuelle Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde bei Ledigen, Eheurkunde, gegebenenfalls mit Bescheinigung über Namensänderung bei Verheirateten) benötigen. Sie wird für die richtige Schreibweise des aktuellen vollständigen Namens (Vor- und Zuname) benötigt.
Bei Eingebürgerten muss als Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit die Einbürgerungsurkunde vorgelegt werden, bei Spätaussiedlern ist der Registrierschein erforderlich.

Namensänderung:

Nach Namensänderung ist ebenfalls ein neuer Personalausweis zu beantragen. Hierfür ist die die Namensänderung begründende Urkunde vorzulegen. Bei Eheschließung kann mit Bescheinigung der Anmeldung einer Eheschließung 8 Wochen vorher der neue Ausweis beantragt werden. Die Aushändigung kann jedoch nicht mehr im Standesamt erfolgen.

Minderjährige:

Bei Beantragung eines Personalausweises für Minderjährige gelten die Voraussetzungen wie bei der Beantragung eines Kinderreisepasses. Bei Beantragung des ersten Ausweisdokumentes muss der Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit erbracht werden. Dies kann bei einem ehelich geborenen Kind deutscher Eltern durch Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes und Heiratsurkunde der Eltern erfolgen. Bei ledigen deutschen Eltern sind die Geburtsurkunden des Kindes und die der Mutter vorzulegen. Sollte die Staatsangehörigkeit auf anderem Wege erworben worden sein, sind entsprechende Nachweise vorzulegen. Jugendliche können den Ausweis etwa drei bis vier Wochen vor ihrem 16. Geburtstag schon allein beantragen, der Ausweis wird dann aber erst am 16. Geburtstag ausgehändigt. Falls vor dem 16. Geburtstag ein Ausweis benötigt wird, ist auch die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten erforderlich.

Ordens- oder Künstlernamen:

Wenn jemand seinen Ordens- oder Künstlernamen in Personalpapiere und Meldedatenbank eintragen lassen möchte, werden geeignete Unterlagen verlangt, zum Beispiel Belege von Berufsverbänden, Agenturen oder der Kirche/dem Kloster. In strittigen Ausnahmefällen kann aber auch jemand anhand von zum Beispiel Presseartikeln nachweisen, dass sein Künstlername bekannt ist und individuell für ihn steht beziehungsweise wenn sich jemand unter dem Künstlernamen in "nicht ganz unerheblichem Maße betätigt".

Doktortitel:

Für die Eintragung eines Doktortitels in den Personalausweis ist die Promotionsurkunde vorzulegen, bei ausländischen Promotionen gegebenenfalls eine Anerkennungsmitteilung der ausländischen Promotion. Es ist ein neuer Personalausweis erforderlich, da eine solche Änderung in einem vorhandenen Personalausweis nicht möglich ist.