Bitte beachten Sie, dass Sie zur Beantragung neuer Ausweispapiere Ihre aktuelle Personenstandsurkunde (zum Beispiel Geburtsurkunde, Bescheinigung über Namensänderung oder Eheurkunde) benötigen. Sie wird für die richtige Schreibweise des aktuellen, vollständigen Namens (Vor- und Zuname) benötigt. Bei Eingebürgerten muss zusätzlich als Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit die Einbürgerungsurkunde vorgelegt werden, bei Spätaussiedlern ist der Registrierschein erforderlich.
Minderjährige:
Bei Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige gelten die Voraussetzungen wie bei der Beantragung eines Kinderreisepasses. Bei Beantragung des ersten Ausweisdokumentes muss der Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit erbracht werden. Dies kann bei einem ehelich geborenen Kind deutscher Eltern durch Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes und Heiratsurkunde der Eltern erfolgen. Bei ledigen deutschen Eltern sind die Geburtsurkunden des Kindes und die der Mutter vorzulegen. Sollte die deutsche Staatsangehörigkeit auf anderem Wege erworben worden sein, sind entsprechende Nachweise vorzulegen.
Ordens- und Künstlername:
Wenn jemand seinen Ordens- und Künstlernamen in Personalpapiere und Meldedatenbank eintragen lassen möchte, werden geeigenete Unterlagen verlangt, zum Beispiel Belege von Berufsverbänden, Agenturen oder der Kirche / dem Kloster. In strittigen Ausnahmefällen kann aber auch jemand anhand von zum Beispiel Presseartikeln nachweisen, dass sein Künstlername bekannt ist und individuell für ihn steht beziehungsweise wenn sich jemand unter dem Künstlernamen in "nicht ganz unerheblichem Maße betätigt".
Reisepass nach Verlust/ Identitätsbescheinigung:
Für den Fall, dass nach Verlust des alten Reisepasses ein neuer Pass beantragt wird, muss ein aktueller Personalausweis oder eine aktuell ausgestellte Geburtsurkunde und ein anderer Bürger mit Identitätsnachweis als Bürge mitgebracht werden. Wenn der letzte Pass in Kiel ausgestellt worden ist, dann ist eine Identifikation anhand des Passregisters möglich. Dann müssen noch ein biometrisches Lichtbild und die entsprechenden Gebühren vorgelegt werden.
Passrechtliche Ermächtigung / Passunbedenklichkeitsbescheinigung:
Für den Fall, dass der Reisepass von einer nicht zuständigen Meldebehörde ausgestellt werden soll, ist eine Passunbedenklichkeitsbescheinigung oder passrechtliche Ermächtigung erforderlich. Aus dieser Bescheinigung geht hervor, ob bei zuständiger Behörde Passversagungsgründe oder ähnliches vorliegen. Diese wird von der unzuständigen Behörde angefordert, wenn der / die Betroffene vorspricht. Bitte setzen Sie sich für diesen Fall einige Tage vorher mit der Meldebehörde in Verbindung. Für die Ausstellung des Reisepasses wird dann eine doppelte Gebühr erhoben. Eine passrechtliche Ermächtigung muss von der ausstellenden Behörde per Fax angefordert werden.
Für die Beantragung eines zweiten Reisepasses sind dieselben Unterlagen erforderlich. Hinzu kommt jedoch, dass ein Nachweis über die Notwendigkeit für den zweiten Reisepass geführt werden muss. Dies kann eine Bescheinigung des Arbeitgebers sein, wenn der Antragsteller dienstlich viel reisen muss oder eine schlüssige Erklärung des Antragstellers (zum Beispiel politische Gründe). Der zweite Reisepass ist nur 6 Jahre gültig.