Seiteninhalt

Bekanntmachung der Einziehungsabsicht nach § 8 Abssatz 3 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein

(§ 8 Absatz 3 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein)

Die Gemeindeversammlung der Gemeinde Stockelsdorf hat am 09.09.2014 beschlossen, die erforderlichen Verfahrensschritte zur Durchführung eines Einziehungsverfahrens einzuleiten:
Weg Gillwisch von Obernwohlde nach Krumbeck - Teilstück der Flurstücke 166+174 und das Flurstück 170, Flur 0, Gemarkung Krumbek
Die Einziehung soll nach § 8 Absatz 1 Satz 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der zurzeit gültigen Fassung erfolgen.
Die Lage der einzuziehenden Flächen ist im Lageplanauszug rot gekennzeichnet.
Der Lageplan, auf dem die einzuziehende Fläche ersichtlich ist, liegt in der Zeit vom 10.10.2014 bis 07.11.2014 bei der Gemeinde Stockelsdorf, Rathaus, 2. Stock, Zimmer 202, Ahrensböker Straße 7, 23617 Stockelsdorf, während der Dienststunden montags 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr, dienstags von 8.30 bis 12.00 Uhr, donnerstags von 8.00- bis 9.00 Uhr und freitags von 08.30 bis 12.00 Uhr, für alle Bürgerinnen und Bürger zur Einsichtnahme aus.
Betroffene Bürgerinnen und Bürger, deren Belange durch diese Einziehung berührt werden, haben Gelegenheit, Einwendungen zu erheben. Diese sind bis zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll der Gemeinde Stockelsdorf - Die Bürgermeisterin -, Ahrensböker Straße 7, 23617 Stockelsdorf, zu erheben.

Stockelsdorf, den 10.10.2014

gezeichnet
Brigitte Rahlf-Behrmann
Bürgermeisterin

10.10.2014