Bekanntmachung über die öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nummer 11 -Neuaufstellung-, 3. Änderung
Bekanntmachung über die öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes
Nummer 11 -Neuaufstellung-, 3. Änderung für das Gebiet nordöstlich der Ahrensböker Straße / L332, südöstlich des Hotels, südwestlich des Landgrabens und nordwestlich der Gemeindegrenze Stockelsdorf / Lübeck nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch ( BauGB)
Der vom Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit in der Sitzung am 20.03.2018 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nummer 11 -Neuaufstellung-, 3. Änderung für das Gebiet nordöstlich der Ahrensböker Straße / L332, südöstlich des Hotels, südwestlich des Landgrabens und nordwestlich der Gemeindegrenze Stockelsdorf / Lübeck und die Begründung liegen in der Zeit vom 13.04.2018 bis 14.05.2018
in der Gemeindeverwaltung Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7, 2. Stock, Zimmer 204, während folgender Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung (Telefon: 0451 4901-300) öffentlich aus:
Montag, Dienstag und Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Montag 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Mit dieser Änderung sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung eines Gebäudes für altengerechtes Wohnen und Pflege geschaffen werden.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift bei der vorgenannten Behörde abgeben. Folgende umweltrelevante Informationen können ebenfalls bei der vorgenannten Behörde eingesehen werden: zur Verkehrslärmuntersuchung der L 332 , zu einer Altlastenverdachtsfläche und zum Landgrabengewässer als archäologisches Kulturdenkmal und Gewässer II. Ordnung.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit am 21.02.2017 beschlossen hat, den vorgenannten Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren, ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch, auf der Grundlage des § 13 a BauGB aufzustellen.
Stockelsdorf, den 27.03.2018
L.S.
gezeichnet
Brigitte Rahlf-Behrmann
Bürgermeisterin