Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 11-Neuaufstellung, 9. Änderung für das Gebiet südwestlich der L332 sowie nordöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Heinrichstraße -Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Absatz 1 BauGB-
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Bauleitplanung der Gemeinde Stockelsdorf
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch
zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 11-Neuaufstellung-, 9. Änderung für das Gebiet südwestlich der L332 sowie nordöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Heinrichstraße
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockelsdorf hat in ihrer Sitzung am 16.04.2018 beschlossen, für das Gebiet südwestlich der L332 sowie nordöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Heinrichstraße, den Bebauungsplan Nummer 11-Neuaufstellung-, 9. Änderung aufzustellen. Mit dieser Änderung soll die maximale bauliche Ausnutzbarkeit erhöht werden.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 BauGB bekannt gemacht.
Ergänzend ist der Text dieser amtlichen Bekanntmachung auch im Internet unter www.stockelsdorf.de -Bekanntmachungen-Amtliche Bekanntmachungen-Veröffentlichungen der Bauleitplanung- ab 08.08.2018 einzusehen.
Stockelsdorf, 31.07.2018 Gemeinde Stockelsdorf
In Vertretung
Gez. Torsten Petersson
Erster Stellvertreter
L.S. der Bürgermeisterin