Neuaufstellung der Regionalpläne zum Thema Windenergie, zweiter Entwurf, Stand August 2018 - Stellungnahme der Gemeinde Stockelsdorf -
Stellungnahme an das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein:
Die Gemeinde Stockelsdorf hält die Ausweisung der Vorranggebiete PR3_OHS_074 und PR3_OHS_081 auf ihrem Gemeindegebiet in der Gesamtabwägung weder für planerisch noch für rechtlich vertretbar. Zur näheren Begründung wird auf die anliegende planerische Beurteilung des Büros Prokom sowie auf die ebenfalls anliegende rechtliche Bewertung von Herrn Rechtsanwalt Dr. Arndt verwiesen (jeweils Bestandteil der gemeindlichen Stellungnahme).
Die Gemeinde Stockelsdorf weist bereits zum jetzigen Zeitpunkt ausdrücklich darauf hin, dass sie bei Nichtberücksichtigung ihrer Stellungnahme rechtliche Schritte in Erwägung zieht.