Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52, 2. Änderung für das Gebiet zwischen der L 332 und der Segeberger Straße/Weidenweg
Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 52, 2. Änderung für das Gebiet zwischen der L 332 und der Segeberger Straße / Weidenweg zum Zwecke der Erweiterung des Senioren- und Therapiezentrums
Hier: Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (öffentliche Auslegung)
Der vom Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit in der Sitzung am 23.06.2014 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nummer 52, 2. Änderung sowie die Begründung liegen in der Zeit vom 07.07. bis 07.08.2014 in der Gemeindeverwaltung Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7, 2. Stock, Zimmer 202 , während folgender Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung (Telefon: 0451 4901-300) öffentlich aus:
Montag, Dienstag und Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Montag 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Äußerungen können auch bei der vorgenannten Dienststelle während der Öffnungszeiten zur Niederschrift aufgegeben werden.
Während der Auslegungsfrist kann die Öffentlichkeit die Planunterlagen einsehen und eine Stellungnahme hierzu schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift bei der vorgenannten Behörde vorbringen.
Es liegen umweltbezogene Informationen vor, die ebenfalls eingesehen werden können:
- Der Landschaftsplan der Gemeinde Stockelsdorf
- Berücksichtigung des Immissionsschutzes durch die Landesstraße 332
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorgenannten Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Stockelsdorf den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeindevertretung am 18.02.2013 beschlossen hat, den vorgenannten Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren, ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch, auf der Grundlage des § 13 a BauGB aufzustellen.
Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung.
Stockelsdorf, den 24.06.2014
L.S.
gezeichnet
Brigitte Rahlf-Behrmann
Bürgermeisterin