Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 86 für das Gebiet südwestlich des Bohnrader Weges, südöstlich der L184 -Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB-
Bauleitplanung der Gemeinde Stockelsdorf
Bekanntmachung von Aufstellungsbeschlüssen gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 09.09.2019 die Aufstellung folgender Bauleitpläne beschlossen:
a) 24. Änderung des Flächennutzungsplanes –Neuaufstellung- für das Gebiet südwestlich des Bohnrader Weges, südöstlich der L184, nordöstlich des Bebauungsplanes Nummer 56, 1. Erweiterung und nordwestlich des Bebauungsplanes Nummer 36
Planungsziel: Änderung der Darstellung in Fläche für Gemeinbedarf und Wohnbaufläche
b) Bebauungsplan Nummer 86 für das Gebiet südwestlich des Bohnrader Weges, südöstlich der L 184, nordöstlich des Bebauungsplanes Nummer 56, 1. Erweiterung und nordwestlich des Bebauungsplanes Nummer 36
Planungsziel: Wohnbebauung und Gemeinbedarf
c) Bebauungsplan Nummer 87 in der Ortslage Krumbeck, für das Gebiet südwestlich und nordwestlich der Fichtenstraße, südöstlich des Reinsbeker Weges und nordöstlich landwirtschaftlich genutzter Fläche
Planungsziel: Ausweisung von Wohnbauflächen und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung
Diese Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.
Ergänzend ist der Text dieser amtlichen Bekanntmachung auch im Internet unter www.stockelsdorf.de-Bürgerservice-Bekanntmachungen-Amtliche Bekanntmachungen-Veröffentlichungen von Bauleitplänen- ab 25.09.2019 einzusehen.
Stockelsdorf, 16.09.2019 Gemeinde Stockelsdorf
Die Bürgermeisterin
L.S. Gez. Julia Samtlebe