Neuaufstellung der Regionalpläne zum Thema Windenergie, dritter Entwurf, Stand Dezember 2019
Stellungnahme der Gemeinde Stockelsdorf
Die Gemeinde Stockelsdorf hält die Ausweisung des Vorranggebietes PR3_OHS_081 auf ihrem Gemeindegebiet in der Gesamtabwägung weder für planerisch noch für rechtlich vertretbar. Zur näheren Begründung wird auf die anliegende planerische Beurteilung des Büros Prokom verwiesen (siehe Anlage 1).
Erneut wird ebenfalls auf die Ausführungen in der rechtlichen Bewertung von Herrn Rechtsanwalt Dr. Arndt zum zweiten Entwurf verwiesen (siehe Anlage 2). Diese sind weiterhin relevant, soweit sie noch nicht in der Abwägung vom Dezember 2019 berücksichtigt worden sind.
Die Gemeinde Stockelsdorf weist bereits zum jetzigen Zeitpunkt ausdrücklich darauf hin, dass sie bei Nichtberücksichtigung ihrer Stellungnahme rechtliche Schritte in Erwägung zieht.