So vermeiden Sie lange Wartezeiten, da wir Termine vorrangig berücksichtigen.
Bitte beachten Sie:
Auch nach dem Wegfall der Maskenpflicht besteht im gesamten Rathaus weiterhin während Ihres Aufenthalts eine Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske!
Weitere Informationen zum Arbeitslosengeld II, einschließlich sogenannter Bildungsgutscheine, erhalten Sie auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) oder am Bürgertelefon.