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Aufstellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- "Repoweringanlage Krumbecker Hof"

Aufstellung
a) der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes –Neuaufstellung- Für das Teilgebiet A: „Gebiet nördlich und südlich des Weges zwischen Krumbeck und Obernwohlde, westlich des Krumbecker Hofes, das Teilgebiet B: „Gebiet südlich des Weges zwischen Krumbeck und Obernwohlde, südwestlich des Krumbecker Hofes – Gebiet der bestehenden nördlichen Altanlage“ und das Teilgebiet C: „Gebiet südlich des Weges zwischen Krumbeck und Obernwohlde, südwestlich des Krumbecker Hofes – Gebiet der bestehenden südlichen Altanlage“
b) des Bebauungsplanes Nummer 77
(Gebietsbezeichnung wie zu a)
Hier: Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (öffentliche Auslegung)

Die vom Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit in der Sitzung am 14.04.2014 gebilligten und zur Auslegung bestimmten Entwürfe

a) der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes –Neuaufstellung- für das Teilgebiet A: „Gebiet nördlich und südlich des Weges zwischen Krumbeck und Obernwohlde, west-lich des Krumbecker Hofes, das Teilgebiet B: „Gebiet südlich des Weges zwischen Krumbeck und Obernwohlde, südwestlich des Krumbecker Hofes – Gebiet der beste-henden nördlichen Altanlage“ und das Teilgebiet C: „Gebiet südlich des Weges zwi-schen Krumbeck und Obernwohlde, südwestlich des Krumbecker Hofes – Gebiet der bestehenden südlichen Altanlage“

b) des Bebauungsplanes Nummer 77 (Gebietsbezeichnung wie zu a))
und die Entwürfe der Begründungen dazu liegen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit
vom 15.05. bis 16.06.2014 in der Gemeindeverwaltung Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7, Bauamt, 2. Stock, Zimmer 202, während folgender Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung (Telefon: 0451 4901-300) öffentlich aus:

Montag, Dienstag und Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Montag 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr

Mit dieser Bauleitplanung sollen die städtebaulichen Voraussetzungen für ein Repowering der Altanlagen am Krumbecker Hof geschaffen werden.
Folgende umweltbezogene Informationen und wesentliche bereits vorliegende umweltbezoge-ne Stellungnahmen sind verfügbar und liegen ebenfalls zur Einsichtnahme mit aus:

1. Umweltberichte zur Planung. Sie sind Teil der Begründungen
2. Landschaftsplan der Gemeinde Stockelsdorf
3. Faunistischer Fachbeitrag unter Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote gemäß § 44 BNatSchG
4. Geräuschimmissionsgutachten für den Betrieb von einer Windenergieanlage
5. Schattenwurfgutachten für den Betrieb von einer Windenergieanlage
6. Fachbeitrag Natur und Landschaft zum B-Plan Nummer 77
7. Mindestabstände gemäß Windkrafterlass vom 26.11.2012
8. Die eingegangenen Stellungnahmen zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nummer 77aus den Beteiligungen der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 und 2 BauGB

Sie enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:

1. umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Menschen:

- finden sich in 1, 2, 4, 5, 6, 7, 8 (Stellungnahme Ministerpräsident Schleswig-Holstein, Staatskanzlei, Abteilung Landesplanung; Stellungnahme Kreis Ostholstein, Fachdienst Bauordnung TöB-Stelle)
- es werden Aussagen getroffen beziehungsweise Hinweise gegeben zu: Wohn- und Wohnumfeldfunktionen; Naherholung; Vorbelastungen; Mindestabständen von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung; bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen durch Emissionen wie Lärm und periodischen Schattenwurf auf das Wohnen und die Naherholung; Entlastungswirkungen durch den Abbau der Altanlagen

2. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere:

finden sich in 1, 2, 3, 6, 7, 8 (Stellungnahme Ministerpräsident Schleswig-Holstein, Staatskanzlei, Abteilung Landesplanung; Stellungnahme Kreis Ostholstein, Fachdienst Bauordnung TöB-Stelle)
es werden Aussagen getroffen beziehungsweise Hinweise gegeben zu: NATURA 2000-Gebieten im Umfeld des Plangebietes; Lebensraumpotenzial des Plangebietes für Brutvögel; Raum-nutzung der Vogelarten Rohrweihe und Rotmilan; Lebensraumpotenzial des Plangebietes für lokale und ziehende Fledermausarten; Mindestabstände von Windenergieanlagen zu Schutzgebieten; Konfliktanalyse der europäischen Vogelarten sowie der Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie; bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen des Vorhabens auf Vögel und Fledermäuse; Auswirkungen auf NATURA 2000-Gebiete; Vermeidungsmaßnahmen; Entlastungswirkungen durch den Abbau der Altanlagen; Ar-tenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen

3. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen:

finden sich in 1, 2, 6, 7; 8 (Stellungnahme Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Untere Forstbehörde; Stellungnahme Kreis Ostholstein, Fachdienst Bauordnung TöB-Stelle)
Es werden Aussagen getroffen beziehungsweise Hinweise gegeben zu: Flächennutzungen und Biotoptypenausstattung im Plangebiet; gesetzlich geschützten Biotopen; NATURA 2000-Gebieten und bestehende Wälder im Umfeld des Plangebietes; Mindestabstände von Windenergieanlagen zu Wäldern und Schutzgebieten; bau-, anlage- und betriebsbeding-te Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Pflanzen; Auswirkungen auf NATURA 2000-Gebiete; Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen; Entlastungswirkungen durch den Abbau der Altanlagen; Eingriffe durch das Vorhaben in das Schutzgut Pflanzen; Ausgleichsmaßnahmen

4. Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser:

finden sich in 1, 2, 6, 7, 8 ( Stellungnahme Kreis Ostholstein, Fachdienst Bauordnung TöB-Stelle)
Es werden Aussagen getroffen beziehungsweise Hinweise gegeben zu: natürlichen Bodenarten; Grundwasserstand; Wasserschongebiet; Mindestabstände von Windenergieanlagen zu Gewässern 1. Ordnung; bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen des Vorha-bens auf die Schutzgüter Boden und Wasser; Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen; Entlastungswirkungen durch den Abbau der Altanlagen; Eingriffe durch das Vorhaben in die Schutzgüter Boden und Wasser; Ausgleichsmaßnahmen

5. Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft:

finden sich in 1, 2, 6;
Es werden Aussagen getroffen beziehungsweise Hinweise gegeben zu: ozeanischem Einfluss; Lokalklima; Luftqualität; bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Klima und Luft

6. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft:

finden sich in 1, 2, 6, 7, 8 (Stellungnahme Ministerpräsident Schleswig-Holstein, Staatskanzlei, Abteilung Landesplanung; Stellungnahme Kreis Ostholstein, Fachdienst Bauordnung TöB-Stelle)
Es werden Aussagen getroffen beziehungsweise Hinweise gegeben zu: dem zu betrachtenden Wirkraum der Windenergieanlage; Vorbelastungen im Wirkraum der Windenergieanlage; Bewertung des Landschaftsbildes im Wirkraum; bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Landschaft; Auswirkungen des Vorhabens durch visuelle Veränderungen; Entlastungswirkungen durch den Abbau der Altanlagen; Eingriffe durch das Vorhaben in das Schutzgut Landschaft; Ausgleichsmaßnahmen

7. Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Kultur- und sonstige Sachgüter sowie allgemeine Aussagen zur Umwelt und zum Naturschutz:

finden sich in 1, 2, 7, 8 (Archäologisches Landesamt)
Es werden Aussagen getroffen beziehungsweise Hinweise gegeben zu: Baudenkmälern; archäologischen Denkmälern; Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter. Die umwelt- und naturschutzfachlichen Standards sind bei der Umsetzung der Planung einzuhalten.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der genannten Öffnungszeiten zur Niederschrift bei der vorgenannten Behörde abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan, 15. Änderung –Neuaufstellung- und den Bebauungsplan Nummer 77 unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes –Neuaufstellung- und des Bebauungsplanes Nummer 77 nicht von Bedeutung sind.
Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.

Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung.

Stockelsdorf, den 29.04.2014

L.S.

gezeichnet
Brigitte Rahlf-Behrmann
Bürgermeisterin

06.05.2014