So vermeiden Sie lange Wartezeiten, da wir Termine vorrangig berücksichtigen.
Bitte beachten Sie:
Auch nach dem Wegfall der Maskenpflicht besteht im gesamten Rathaus weiterhin während Ihres Aufenthalts eine Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske!
Wenden Sie sich an das Akademische Auslandsamt beziehungsweise International Office Ihrer Hochschule oder den Deutschen Akademischen Austausch Dienst (DAAD).