Aufstellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- für das Gebiet nordöstlich des Bohnrader Weges und südöstlich der L 184
Hier: Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (öffentliche Auslegung)
Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 13.06.2013 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes –Neuaufstellung- für das Gebiet nordöstlich des Bohnrader Weges und südöstlich der L 184 und der Entwurf der Begründung dazu liegen erneut gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit vom 06.01.2014 bis 07.02.2014 in der Gemeindeverwaltung Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7, Bauamt, 2. Stock, Zimmer 202, während folgender Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung (Telefon: 0451 4901-300) öffentlich aus:
Montag, Dienstag und Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Montag 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Folgende umweltbezogene Informationen und wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen sind verfügbar und liegen – teilweise im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 66 - zur Einsichtnahme mit aus:
1 Umweltbericht zur Planung. Er ist Teil der Begründung.
2 Landschaftsplan der Gemeinde Stockelsdorf
3 Schallgutachten zum Bebauungsplan Nummer 66 der Gemeinde Stockelsdorf
4 Fachbeitrag Natur und Landschaft zum Bebauungsplan Nummer 66 der Gemeinde Stockelsdorf mit Anlagen 1 und 2
5 Bodengutachten zum Bebauungsplan Nummer 66 der Gemeinde Stockelsdorf
6 Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nummer 66 der Gemeinde Stockelsdorf mit Anlagen 1 und 2
7 Ergänzung zur Artenschutzrechtlichen Prüfung zum Bebauungsplan Nummer 66 der Gemeinde Stockelsdorf
8 Die eingegangenen Stellungnahmen zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes aus den Beteiligungen der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 und 2 BauGB
Sie enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:
1. umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Menschen:
- finden sich in 1, 2, 3, 8 (Stellungnahme Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein, Stellungnahme Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein);
- es werden Aussagen getroffen beziehungsweise Hinweise gegeben zu Wohnnutzung, landschaftsbezogener Erholung, vorhandener Lärmsituation durch Straßenverkehr, prognostizierter Lärmsituation durch Straßenverkehr und Betriebsgeräuschen von der geplanten Feuerwehr, Auswirkungen auf die Anwohner, Maßnahmen zur Minderung.
2. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere:
- finden sich in 1, 2, 4, 6, 7;
- es werden Aussagen getroffen beziehungsweise Hinweise gegeben zu: Vorkommen von geschützten Tierarten im Plangeltungsbereich (Fledermäuse, Vögel, Amphibien und Haselmäuse), Auswirkungen auf Tiere durch das Planvorhaben, Artenschutzrechtlicher Handlungsbedarf, Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen.
3. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen:
- finden sich in 1, 2, 4, 6, 7, 8 (Arbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände in Schleswig-Holstein (AG 29));
- es werden Aussagen getroffen beziehungsweise Hinweise gegeben zu: Flächennutzungen und Biotoptypenausstattung im Plangeltungsbereich (inkl. gesetzlich geschützte Biotope), Auswirkungen durch die Planvorhaben (Biotopverlust und –beeinträchtigungen), Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen.
4. Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser:
- finden sich in 1, 2, 4, 5, 8 (Stellungnahmen Kreis Ostholstein, Stellungnahmen Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein, Stellungnahmen Wasser- und Bodenverband Ostholstein);
- es werden Aussagen getroffen beziehungsweise Hinweise gegeben zu: anstehende Bodenarten, Bodenbewertung, Oberflächengewässer, Grundwasser, Auswirkungen durch die Planvorhaben, Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung, Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen.
5. Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft:
- finden sich in 1, 2, 4;
- es werden Aussagen getroffen beziehungsweise Hinweise gegeben zu: Groß- und Lokalklima, klimatische Regenerationsfunktionen im Plangeltungsbereich, Auswirkungen durch die Planvorhaben.
6. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft:
- finden sich in 1, 2, 4;
- es werden Aussagen getroffen beziehungsweise Hinweise gegeben zu: Landschaftsbild im Plangeltungsbereich, Auswirkungen durch die Planvorhaben, Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen.
7. Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Kultur- und sonstige Sachgüter:
- finden sich in 1, 2, 8 (Stellungnahmen Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein);
- es werden Aussagen getroffen beziehungsweise Hinweise gegeben zu: historischer Entwicklung im Gemeindegebiet, archäologischen Denkmalen und Vermeidungsmaßnahmen.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der genannten Öffnungszeiten zur Niederschrift bei der vorgenannten Behörde abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes –Neuaufstellung- nicht von Bedeutung ist.
Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung.
Stockelsdorf, den 23.12.2013
L.S.
gezeichnet
Brigitte Rahlf-Behrmann
Bürgermeisterin