- Zulassungsbescheinigung Teil I (oder alten Fahrzeugschein), bei Umkennzeichnung Zulassungsbescheinigung Teil II (oder alten Fahrzeugbrief),
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung,
oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes, - falls das hintere Kennzeichen ersetzt werden muss: die Bescheinigung über die gültige Hauptuntersuchung (HU),
- bisherige(s) Kennzeichenschild(er).
Wenn Sie eine/n Dritte/n mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt diese/r eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss sie/er Ihren Personalausweis (in Kopie) und den eigenen Personalausweis bei der Zulassungsbehörde vorlegen.