So vermeiden Sie lange Wartezeiten, da wir Termine vorrangig berücksichtigen.
Bitte beachten Sie:
Auch nach dem Wegfall der Maskenpflicht besteht im gesamten Rathaus weiterhin während Ihres Aufenthalts eine Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske!
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWI) und der Landesregierung Schleswig-Holstein.