Seiteninhalt

Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 52, 2. Änderung für das Gebiet Weidenweg/Segeberger Straße

Öffentliche Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 18.02.2013 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 52 für das Gebiet zwischen der L332 und der Segeberger Straße/Weidenweg zum Zwecke der Erweiterung des Senioren- und Therapiezentrums beschlossen.
Allen an der Planung Interessierten wird in der Zeit vom 05.12.2013 bis 13.12.2013 im Rathaus der Gemeinde Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7, 2. Stock, Zimmer 202, Gelegenheit zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen sowie zur Äußerung und Erörterung der Planungen während folgender Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung (Telefon: 0451 4901-300) gegeben:

Montag, Dienstag und Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Montag von 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr

Äußerungen können auch bei der vorgenannten Dienststelle während der Öffnungszeiten zur Niederschrift aufgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeindevertretung ebenfalls am 18.02.2013 beschlossen hat, den vorgenannten Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren, ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch, auf der Grundlage des § 13 a BauGB aufzustellen.

Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung.

Stockelsdorf, den 20.11.2013

L.S.

gezeichnet
Brigitte Rahlf-Behrmann
Die Bürgermeisterin

26.11.2013