So vermeiden Sie lange Wartezeiten, da wir Termine vorrangig berücksichtigen.
Bitte beachten Sie:
Auch nach dem Wegfall der Maskenpflicht besteht im gesamten Rathaus weiterhin während Ihres Aufenthalts eine Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske!
Weitere Informationen zum Thema "Naturschutz in Schleswig-Holstein" finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (MELUR).