So vermeiden Sie lange Wartezeiten, da wir Termine vorrangig berücksichtigen.
Bitte beachten Sie:
Auch nach dem Wegfall der Maskenpflicht besteht im gesamten Rathaus weiterhin während Ihres Aufenthalts eine Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske!
Rechtsgrundlage für die Beschulung von schulpflichtigen Kindern bilden, sofern keine bilateralen Vereinbarungen vorliegen, die Vorschriften des jeweiligen Sitzlandes, die in der Schule erfragt werden können.