So vermeiden Sie lange Wartezeiten, da wir Termine vorrangig berücksichtigen.
Bitte beachten Sie:
Auch nach dem Wegfall der Maskenpflicht besteht im gesamten Rathaus weiterhin während Ihres Aufenthalts eine Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske!
Wenn Sie sich von militärischem Fluglärm belästigt fühlen oder Fragen zu den Themen Fluglärm oder Tiefflug haben, können Sie sich direkt an die Bundeswehr (Luftwaffe) wenden.