So vermeiden Sie lange Wartezeiten, da wir Termine vorrangig berücksichtigen.
Bitte beachten Sie:
Auch nach dem Wegfall der Maskenpflicht besteht im gesamten Rathaus weiterhin während Ihres Aufenthalts eine Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske!
Informationen zu Kinder- und Jugendhilfe finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und beim Deutschen Kinderschutzbund Landesverband Schleswig-Holstein e. V.