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Um auf die Bedürfnisse der Opfer von Straftaten und deren Angehörige einzugehen, gibt es die Opferhilfe. In Strafverfahren steht zumeist die Zeugenrolle des Opfers im Mittelpunkt. Die Opferbedürfnisse umfassen jedoch auch die Sicherheit vor weiteren Straftaten, die Bewältigung des aus der Straftat resultierenden Traumas, den Beistand bei der Wiederherstellung der Würde des Opfers sowie Unterstützung bezüglich des Ausgleichs des erlittenen Schadens.

Im Jahr 2009 wurde mit Mitteln des Landes Schleswig-Holstein die private „Landesstiftung Opferschutz Schleswig-Holstein“ gegründet, deren Zweck unter anderem die individuelle finanzielle Unterstützung der Opfer von Straftaten ist.

Zudem erhalten Opfer von Straftaten Hilfen vom WEISSER RING – Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e.V.