Seiteninhalt

Bekanntmachung eines Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch und über die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)

a) Aufstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes-Neuaufstellung in der Ortschaft Dissau
b) Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 34 in der Ortschaft Dissau (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockelsdorf hat am 03.09.2012 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 34 in der Dorfschaft Dissau für ein Gebiet am südwestlichen Ortsrand, westlich der K37 (Straße "Am Dorfteich") beziehungsweise südlich und westlich des bestehenden Feuerwehrgerätehauses (Teil 1) und ein Gebiet am östlichen Ortsrand, zwischen der K52 (Straße "Dissauer Dorfstraße") und der Curauer Straße; Flurstücke 31/1 und 31/2 (Teil 2) beschlossen, um die städtebaulichen Voraussetzungen zur Ansiedlung eines Garten- und Landschaftsbaubetriebes am südwestlichen Ortsrand von Dissau ( Teil 1) zu schaffen. Im Teil 2 sollen im gleichen Zuge der Nutzungskatalog für den derzeitigen Betriebsstandort dahingehend eingeschränkt werden, dass sich nur noch dorfgebietstypische Nutzungen ansiedeln können, die keine überhöhten, gebietstypischen Emissionen erzeugen.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit hat in der Sitzung am 22.10.2012 die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz (1) BauGB zu folgenden Bauleitplänen beschlossen:

a) 12. Änderung des Flächennutzungsplanes –Neuaufstellung-
in der Dorfschaft Dissau für das Gebiet am südwestlichen Ortsrand, westlich der K37 (Straße „Am Dorfteich“) beziehungsweise südlich und westlich des Teiches am bestehenden Feuerwehrgerätehaus

b) Bebauungsplan Nummer 34 in der Dorfschaft Dissau für ein Gebiet am südwestlichen Ortsrand, westlich der K37 (Straße "Am Dorfteich") beziehungsweise südlich und westlich des bestehenden Feuerwehrgerätehauses (Teil 1) und ein Gebiet am östlichen Ortsrand, zwischen der K52 (Straße "Dissauer Dorfstraße") und der Curauer Straße; Flurstücke 31/1 und 31/2 (Teil 2)

Die Öffentlichkeit kann sich in der Zeit vom 22.11. bis 29.11.2012 während folgender Öffnungszeiten,

Montag, Dienstag und Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Montag 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr

im Rathaus der Gemeinde Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7, 2. Stock, Zimmer 202, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen unterrichten. Äußerungen können auch bei der vorgenannten Dienststelle während der Öffnungszeiten zur Niederschrift und nach Vereinbarung (Telefon: 0451 4901-300) aufgegeben werden.
Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung.

13.11.2012