Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 57, 1. Änderung in der Ortschaft Curau für das Gebiet südwestlich der Lübecker Landstrasse (Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch)
Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Absatz 1 und öffentliche Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch
Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 23.04.2012 beschlossen, den Bebauungsplan Nummer 57, 1. Änderung in der Ortschaft Curau aufzustellen.
Zum Zwecke der Klarstellung der im Bebauungsplan Nummer 57 enthaltenen Festsetzungssystematik sowie zum Zwecke der geringfügigen Erweiterung von vorhandenen Baufenstern soll die vorgenannte Bauleitplanung aufgestellt werden.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Die Öffentlichkeit kann sich in der Zeit vom 18.06. bis 26.06.2012 während folgender Öffnungszeiten,
Montag, Dienstag und Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Montag 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr
im Rathaus der Gemeinde Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7, 2. Stock, Zimmer 202, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen unterrichten. Äußerungen können auch bei der vorgenannten Dienststelle während der Öffnungszeiten zur Niederschrift und nach Vereinbarung (Telefon: 0451 4901-300) aufgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Bebauungsplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ aufgestellt wird. Eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB wird nicht durchgeführt.
Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung.
Für die Richtigkeit der Internet-Fassung wird keine Gewähr übernommen.
Der Geltungsbereich des Bebauungslandes ist im beiliegend Übersichtplan dargestellt.
Stockelsdorf, den 01.06.2012
L.S.
gezeichnet
Brigitte Rahlf-Behrmann
Bürgermeisterin