Seiteninhalt

Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 33, 2. Änderung "Bahndamm" für das Gebiet zwischen den Straßen Bahndamm und Rotdornweg an der südwestlichen Ortsgrenze von Stockelsdorf

(Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch)

Der vom Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit in der Sitzung am 27.03.2012 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nummer 33, 2. Änderung "Bahndamm" für das Gebiet zwischen den Straßen Bahndamm und Rotdornweg an der südwestlichen Ortsgrenze von Stockelsdorf und der Entwurf der Begründung dazu liegen in der 04.05. bis 04.06.2012
in der Gemeindeverwaltung Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7, 2. Stock, Zimmer 202 , während folgender Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung (Telefon: 0451 4901-300) öffentlich aus:

Montag, Dienstag und Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Montag 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift bei der vorgenannten Behörde abgeben.
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen in Form von Stellungnahmen vor, die ebenfalls eingesehen werden können:

Stellungnahme der AG 29 vom 14.02.2012
Stellungnahme des Wasser- und Bodenverbandes Ostholstein vom 23.02.2012

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeindevertretung am 08.11.2011 beschlossen hat, den vorgenannten Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren, ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch, auf der Grundlage des § 13 a BauGB aufzustellen.

Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im beiliegend Übersichtplan dargestellt.

Stockelsdorf, den 19.04.2012

L.S.

gezeichnet
Brigitte Rahlf-Behrmann
Bürgermeisterin

25.04.2012