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Für die Aufsuchung bergfreier Bodenschätze ist eine bergrechtliche Erlaubnis erforderlich. Bergfrei sind z. B. Erdgas und Erdöl, Stein- und Braunkohle, Kalisalze und auch alle Metallerze.

Die Erlaubnis gewährt dem Inhaber das ausschließliche Recht zur Aufsuchung eines bergfreien Bodenschatzes innerhalb eines bestimmten Feldes (Erlaubnisfeld).


Es gibt drei Arten von bergrechtlichen Erlaubnissen:

  • Erlaubnis zu gewerblichen Zwecken (ausschließliches Recht, um Lagerstätten zu entdecken und ihre Ausdehnung festzustellen)
  • Erlaubnis zur großräumigen Aufsuchung (um Kennwerte von möglichen Vorkommen zu ermitteln)
  • Erlaubnis zu wissenschaftlichen Zwecken (ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke)

Die bergrechtliche Erlaubnis kann von einem Rechtsinhaber auf einen anderen übertragen sowie verlängert oder aufgehoben werden. Erlaubnisse, die nicht entsprechend dem Arbeitsprogramm genutzt werden, können von der Bergbehörde auch widerrufen werden.

Für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen ist zusätzlich ein Betriebsplan erforderlich, dessen Zulassung bei der Bergbehörde beantragt werden muss.