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Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 74 für das Gebiet nördlich der Lohstraße, östlich der Straßen Am Hang (Bebauungsplan Nummer 50), Theodor-Storm-Straße und Klaus-Groth-Straße sowie südlich der Fritz-Reuter-Straße und westlich der Kolberger Straße

Öffentliche Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch

Die Gemeinde Stockelsdorf beabsichtigt, den Bebauungsplanes Nummer 74 für das Gebiet nördlich der Lohstraße, östlich der Straßen Am Hang (Bebauungsplan Nummer 50), Theodor-Storm-Straße und Klaus-Groth-Straße sowie südlich der Fritz-Reuter-Straße und westlich der Kolberger Straße, aufzustellen.
Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes sollen die städtebaulichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Wohnbauflächen, von einem Lebensmitteldiscounter und von einem Gartencenter unter bestimmten Voraussetzungen im Hinblick auf die gegebenen Nahversorgungsstrukturen geschaffen werden.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch ist wie folgt vorgesehen:

In einer Informationsveranstaltung werden die allgemeine Ziele und Zwecke der Planung am Donnerstag, den 10.11.2011, Herrenhaus, Dorfstraße 7, Großer Bürgersaal, 23617 Stockelsdorf, um 19:00 Uhr vorgestellt.

Des Weiteren kann sich die Öffentlichkeit in der Zeit vom 14.11. bis 24.11.2011 während folgender Öffnungszeiten,

Montag, Dienstag und Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Montag 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr

im Rathaus der Gemeinde Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7, 2. Stock, Zimmer 202, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen unterrichten. Äußerungen können auch bei der vorgenannten Dienststelle während der Öffnungszeiten zur Niederschrift und nach Vereinbarung (Telefon: 0451/4901300) aufgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Bebauungsplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ aufgestellt wird. Eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB wird nicht durchgeführt.

Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung.
Für die Richtigkeit der Internet-Fassung wird keine Gewähr übernommen.
Der Geltungsbereich des Bebauungslandes ist im beiliegend Übersichtplan dargestellt.

Stockelsdorf, den 26.10.2011

L.S.

gezeichnet
Brigitte Rahlf-Behrmann
Bürgermeisterin

02.11.2011