Wenn die Behörde die angezeigte Tätigkeit
- von Bedingungen abhängig macht,
- und/oder sie zeitlich befristet
- oder Auflagen erteilt
- oder untersagt,
wird sie Ihnen einen entsprechenden Bescheid zusenden. In diesem Falle können Sie Widerspruch einlegen. Wie Sie dies tun, ist in Ihrem Bescheid beschrieben.