Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- für das Gebiet nördlich des Umspannwerkes, östlich der L 184 und südlich der Dorfschaft Pohnsdorf
(Schlussbekanntmachung gemäß § 6 Absatz 5 Baugesetzbuch)
Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat mit Bescheid vom 13.10.2011, Aktenzeichen.: IV 263-512.111-55.40 (10.Ä.), die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 05.07.2011 beschlossene 10. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- der Gemeinde Stockelsdorf für das Gebiet nördlich des Umspannwerkes, östlich der L 184 und südlich der Dorfschaft Pohnsdorf nach § 6 Absatz 1 Baugesetzbuch genehmigt.
Die Erteilung dieser Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Alle Interessierten können die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes –Neuaufstellung-, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Gemeindeverwaltung Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7, 23617 Stockelsdorf, Bauamt, 2. Stock, Zimmer 201, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften (§ 215 Absatz 2 Baugesetzbuch) und Mängel der Abwägung
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer. 1 bis 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Absatz 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Absatz 1 BauGB).
Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Plan dargestellt.
Stockelsdorf, den 25.10.2011
L.S.
gezeichnet
Brigitte Rahlf-Behrmann
Bürgermeisterin