Seiteninhalt

Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 24, 3. Änderung für das Gebiet östlich der Schillerstraße, nördlich und westlich der Dorfstraße sowie südlich der öffentlichen Grünfläche/Spielplatz Schillerstraße (Flurstücke 1049+1050)

(Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß 2 Absatz 1 und öffentliche Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch).

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 21.06.2011 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 24, 3. Änderung für das Gebiet östlich der Schillerstraße, nördlich und westlich der Dorfstraße sowie südlich der öffentlichen Grünfläche/Spielplatz Schillerstraße (Flurstücke 1049+1050) beschlossen.
Ziel dieser Bebauungsplanänderung ist die Neuordnung der Erschließung.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Die Öffentlichkeit kann sich in der Zeit vom 29.09. bis 07.10.2011 während folgender Öffnungszeiten,

Montag, Dienstag und Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Montag 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr

im Rathaus der Gemeinde Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7, 2. Stock, Zimmer 202, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen unterrichten. Äußerungen können auch bei der vorgenannten Dienststelle während der Öffnungszeiten zur Niederschrift und nach Vereinbarung (Telefon : 0451 4901-300) aufgegeben werden.
Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung.
Der Geltungsbereich des Bebauungslandes ist im beiliegend Übersichtplan dargestellt.
Für die Richtigkeit der Internet-Fassung wird keine Gewähr übernommen.

Stockeldorf, 14.09.2011

L.S.

gezeichnet
Brigitte Rahlf-Behrmann
Bürgermeisterin

21.09.2011